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   BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23   

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https://dejure.org/2023,19486
BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23 (https://dejure.org/2023,19486)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2023 - 2 StR 111/23 (https://dejure.org/2023,19486)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 2 StR 111/23 (https://dejure.org/2023,19486)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Das ist der Fall, wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (sog. natürliche Handlungseinheit; vgl. nur BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6 mwN; Senat, Beschluss vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15, juris Rn. 5; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Die Höhe einer oder mehrerer gegebenenfalls neu festzusetzender Einzelstrafen ist jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen - jeweils betroffenen - Einzelstrafen wie auch durch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7, vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Die Höhe einer oder mehrerer gegebenenfalls neu festzusetzender Einzelstrafen ist jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen - jeweils betroffenen - Einzelstrafen wie auch durch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7, vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15

    Untreue (Abgrenzung von Begehung durch Tun und durch Unterlassen:

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Das ist der Fall, wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (sog. natürliche Handlungseinheit; vgl. nur BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6 mwN; Senat, Beschluss vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15, juris Rn. 5; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Die Höhe einer oder mehrerer gegebenenfalls neu festzusetzender Einzelstrafen ist jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen - jeweils betroffenen - Einzelstrafen wie auch durch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7, vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Die Höhe einer oder mehrerer gegebenenfalls neu festzusetzender Einzelstrafen ist jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen - jeweils betroffenen - Einzelstrafen wie auch durch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7, vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20

    Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit);

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Für den Senat bleibt danach zweifelhaft, ob der Tatrichter diese sich nach Lage der Sache aufdrängende Rechtsfrage erkannt und rechtlich zutreffend beurteilt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20, juris Rn. 17).
  • BGH, 15.11.2021 - 6 StR 468/21

    Festsetzung der Höhe des Tagessatzes aus einer Geldstrafe und einer

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
    Das neue Tatgericht wird zudem, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend hingewiesen hat, zu beachten haben, dass es bei Geldstrafen auch dann der Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf, wenn aus Geld- und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 StR 468/21, juris Rn. 1 mwN).
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